Auf Wunsch des Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen, kann das Rote Kreuz mit einer Kondolenzspende bedacht werden. In der Todesanzeige oder in einem Trauerbrief kann darauf hingewiesen werden. Hierzu ein Beispieltext:
Wir bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende für den DRK Ortsverein Calw e.V. auf das Konto DE10 6665 0085 0000 0014 73 bei der Sparkasse Pforzheim Calw. Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen).
Allen Kondolenzspendern lassen wir auf Wunsch eine Zuwendungsbescheinigung zu kommen. Hierzu bedarf es jedoch der vollständigen Anschrift im Überweisungstext. Auch Kondolenzspenden sind im Sinn von Geldzuwendungen steuerlich begünstigt.
Testamentsspende
Sofern Sie über Ihren Tod hinaus gutes Tun möchten, können Sie den DRK Ortsverein Calw e. V. in Ihrem Testament begünstigen. Wir empfehlen Ihnen Ihren letzten Willen eindeutig zu verfassen, damit dieser in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Das DRK darf keine rechtliche Beratung anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen ggf. den Kontakt zu einem Anwalt.
* Bei steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.